Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem Auto, dem ÖV, oder dem Velo entstanden sein. Bei dem Verrechnen der Fahrtkosten gibt es einige Einzelheiten zu berücksichtigen. Die Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.